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Klasse A:

Berechtigung zum Fahren Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen; Bei Bewerbern unter 25 Jahren beschränkt (siehe unten)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse  
Befristung  
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein A1, M
Mindestalter 18
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten Bei Bewerbern unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25kW (34PS)
Umfang der Ersten Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

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