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Klasse A1:

Berechtigung zum Fahren Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15PS)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse  
Befristung  
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein M
Mindestalter 16
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)
Umfang der Ersten Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

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