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Klasse B:

Berechtigung zum Fahren Kraftwagen bis max. 3,5t zG, max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max 3,5t z.GM
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse  
Befristung  
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein L,M,S
Mindestalter 18 (17 mit Begleitperson)
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten  
Umfang der Ersten Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Anforderungen an die Begleitpersonen (mehrere möglich)
bei Fahren mit 17
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)

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