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Klasse CE:

Berechtigung zum Fahren Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse C
Befristung auf 5 Jahre
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein C1E, BE, T; D1E bei vorhandener Berechtigung für D1; DE bei vorhandener Brechtigung für D
Mindestalter 18
Eignung Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeforderung unter 21 Jahre nur bis 7,5t z.GM einschl. Anhänger
Umfang der Ersten Hilfe Ausbildung Ausbildung in Erster Hilfe
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min
Zusätzlich ist eine praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel erforderlich (Umfang nach Anlage 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)
  Bei gemeinsamer Ausbildung in C und CE
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

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