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Klasse D:

Berechtigung zum Fahren Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750kg z.GM
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse B
Befristung auf 5 Jahre
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein D1
Mindestalter 21
Eignung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Sehvermögen Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. An dem 50. Geburtstag bei jeder Verlängerung wie bei Ersterteilung
Umfang der Ersten Hilfe Ausbildung Ausbildung in Erster Hilfe
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90
klassenspezifischer Stoff: 18 Doppelstunden á 90
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: 33 Stunden á 45 min
Überlandfahrten: 12 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 8 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 min
Zusätzlich ist eine praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel erforderlich (Umfang nach Anlage 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)
  Bei weniger als 2 Jahren Fahrpraxis
Grundausbildung: 45 Stunden á 45 min
Überlandfahrten: 22 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 14 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 8 Stunden á 45 min

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