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Klasse T:

Berechtigung zum Fahren Land- o. forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h bbH aber nicht mehr als 60 km/h bbH, auch mit Hänger
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse  
Befristung  
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein L, M, S
Mindestalter 16 Jahre bei 40 km/h; 18 Jahre bei 60 km/h
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten  
Umfang der Ersten Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90
klassenspezifischer Stoff: 6 Doppelstunden á 90
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsverordnung
Überlandfahrten:  
Autobahnfahrten:  
Nachtfahrten:  

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